Wichtiger Hinweis zu farbigen Markierungen
Markiertes Grabdenkmal 2 - Foto: LHS/Frank Becker
Markiertes Grabdenkmal 2 - Foto: LHS/Frank Becker
Markiertes Grabdenkmal 2 - Foto: LHS/Frank Becker
Bei den farbigen Punkten handelt es sich um Markierungen der Friedhofsverwaltung von denjenigen Grabstätten, für die eine Abräumgenehmigung vorliegt und die demnächst geräumt werden sollen. Damit die beauftragten Steinmetzbetriebe oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Stadtgrün und Friedhöfe wissen, um welche Grabdenkmäler es sich handelt, werden diese zuvor mit einem Punkt farbig markiert.
In dem Zusammenhang weisen wir alle Nutzungsberechtigten darauf hin, dass Grabstätten, deren Ruherecht (bei Reihengräbern) oder deren Nutzungsrecht (bei Wahlgräbern) abgelaufen ist, mit einem Steckschild oder Aufkleber am Grabdenkmal gekennzeichnet werden. Bei Wahlgrabstätten besteht dann die Möglichkeit, die Nutzungsdauer zu verlängern. Hierzu finden Sie die Telefonnummer auf dem jeweilgen Steckschild.