Urnen-Wahlgrabstätten
Der Wiedererwerb oder die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und grundsätzlich nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann bei entsprechender Begründung Ausnahmen zulassen. Eine Wiederbelegung ist frühestens nach Ablauf der Ruhefrist und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich. Der Vorsorgeerwerb ist jederzeit möglich.
Urnen-Rabattengrabstätte
Es gibt ein- oder mehrstellige Urnen-Rabattengräber. In einer Grabstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Urnenwand-Grabstätten
Die Beisetzung erfolgt oberirdisch in speziellen Bauwerken (Urnenwand, Kolumbarium). In Urnenwandstandardkammern können bis zu zwei Urnen, in Urnenwandfamilienkammern bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Urnenbaumgräber
Dabei handelt es sich um ein- und mehrstellige Urnenwahlgräber in der Nähe eines Baumes. Pro Stelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Urnengräber im Urnenthemenpark und am Urnengemeinschaftsbaum
Dabei handelt es sich um ein- oder zweistellige Urnenwahlgräber. Pro Stelle kann jeweils eine Urne beigesetzt werden.
Historische Urnengräber
Es handelt sich um Grabstätten mit restaurierten historischen Denkmälern sowie einer gärtnerischen Erstanlage. Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Urnenpyramide
In jeder Pyramidenkammer können gleichzeitig bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Ein Vorsorgekauf ist jederzeit möglich, jedoch nicht für eine bestimmte Kammer.
Naturnahe Waldbestattung
Dabei handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Natur belassenen Waldstück innerhalb eines Friedhofes. Bisher wird diese Beisetzungsart auf dem Hauptfriedhof in Feld 81 und auf dem Waldfriedhof Burbach in Feld 40 angeboten.