Wahlgrabstätten für Körperbeisetzungen sind Grabstätten, die grundsätzlich der Reihe nach oder in Streulage abgegeben werden und denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von mindestens 20 Jahren verliehen wird.
Reihengrabstätten für Körperbeisetzungen sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.