Körper-Reihengrabstätten

Reihengrabstätten für Körperbeisetzungen sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Man unterscheidet Körperreihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bzw. meldepflichtige Totgeburten und Körperreihengräber für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an.

Auf dem Hauptfriedhof bieten wir zudem die Möglichkeit einer zweckmäßigen Grabpflege der Reihengrabstätten für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren an.

Muslimische Bestattungen

Zweites muslimisches Grabfeld auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Zweites muslimisches Grabfeld auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Zweites muslimisches Grabfeld auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Seit 1997 besteht auf dem Hauptfriedhof ein gesondertes Grabfeld für muslimische Verstorbene aus dem Saarland. Insgesamt wurden fünf Gräberquartiere für Reihengräber und ein Quartier für Kindergräber geschaffen. Alle Gräber sind gen Mekka nach Südsüdost ausgerichtet.

 

Jesidische Bestattungen

Yezidisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Yezidisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Yezidisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Die jesidischen Grabstätten sind in Reihen zur aufgehenden Sonne hin ausgerichtet. Auf Wunsch können Waschungen des Leichnams nach den religiösen Reinheitsgeboten vorgenommen werden. Dafür steht in der Alten Halle auf dem Hauptfriedhof ein speziell ausgestatteter Raum zur Verfügung, der den hygienischen Vorschriften entspricht.

Auf allen Friedhöfen der Landeshauptstadt besteht eine Sargpflicht. Das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt Saarbrücken hält ein Informationsblatt zur Gestaltung der Grabstätten bereit. Bei dem jesidischen Grabfeld gibt es keine besonderen Gestaltungsvorschriften. Dies erleichtert es den Angehörigen, die Grabstätte entsprechend ihrer religiösen Vorstellungen zu gestalten.

Grabfeld für den Derwisch-Orden der Bektaschi auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof

Grabfeld für den Derwisch-Orden der Bektaschi auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Grabfeld für den Derwisch-Orden der Bektaschi auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Grabfeld für den Derwisch-Orden der Bektaschi auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Auf Wunsch des Derwisch-Ordens der Bektaschi wurde 2013 ein Grabfeld mit 36 Gräbern angelegt. Die Gräber sind in einer Reihe angelegt, an deren Kopfende zwei unterirdische Grabkammern eingebaut wurden. Darin werden die geistlichen Füherer beigesetzt. Die Grabkammern wurden durch den Orden selbst finanziert.  Später soll noch eine kleine einfache Kapelle integriert und in unmittelbarer Nachbarschaft im Außenbereich zusätzlich ein kleiner Altar gebaut werden. Beides wird ebenfalls über den Orden finanziert.

Die Religionsgemeinschaft der Bektaschi stammt aus dem Kosovo und besitzt außerhalb des Kosovos lediglich in Spanien einen Friedhof als Pilgerstätte.

Rasengrab

Rasengräber auf dem Hauptfriedhof - Landeshauptstadt

Rasengräber auf dem Hauptfriedhof - Landeshauptstadt

Rasengräber auf dem Hauptfriedhof - Landeshauptstadt

Diese Grabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr wird erst im Bestattungsfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) abgegeben und der Reihe nach belegt. Die Pflanzfläche des Grabes weist eine Größe von 1,10 m x 0,75 m auf. Der Rest der Grabfläche wird mit Rasen eingesät und ist somit auch begehbar.

Anonymes Reihengrab

Anonyme Grabfelder auf den Saarbrücker Friedhöfen - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Anonyme Grabfelder auf den Saarbrücker Friedhöfen - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Anonyme Grabfelder auf den Saarbrücker Friedhöfen - Foto: Frank Becker / Landeshauptstadt

Hier erfolgt die Bestattung ohne Bekanntgabe des Zeitpunktes und der genauen Grablage in Grabstätten, die nicht einzeln gekennzeichnet sind.