Brandgefahr auch auf den Friedhöfen
Brandgefahr auf den Friedhöfen - Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Brandgefahr auf den Friedhöfen - Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Brandgefahr auf den Friedhöfen - Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Vorübergehender Verzicht auf das Aufstellen von Kerzen
Schon ein kleiner Funke kann unter den aktuellen Wetterbedingungen verheerende Folgen haben. Wir bitten Sie, vorrübergehend auf das Aufstellen von Kerzen zu verzichten. Das gilt sowohl für echte Wachskerzen, wie auch für LED-Kerzen.
Trockene Gräser, welkes Laub und abgelegte Kränze bilden in der Sommerhitze einen leicht entzündlichen Untergrund. Durch plötzlichen Funkenflug oder umstürzende Kerzen können sich diese Materialien extrem schnell entzünden. Ein vermeintlich kleines Gedenklicht kann so innerhalb von Sekunden einen unkontrollierbaren Flächenbrand auslösen.
Hinweis zu LED-Kerzen
Dieses Verbot gilt ausdrücklich nicht nur für offenes Feuer, sondern auch für elektrische Alternativen. Das Aufstellen von LED-Kerzen ist ebenfalls aufgrund der erhöhten Brandgefahr strengstens verboten. Viele Menschen unterschätzen, dass auch von den eingebauten Batterien dieser LED-Leuchten eine erhebliche Gefahr ausgeht. Bei starker Sonneneinstrahlung und extremer Hitze können sich die Batterien überhitzen, aufblähen oder explodieren. Dadurch können die elektronischen Grablichter selbst zum Auslöser für schwere Brände werden.
Haftung und Konsequenzen
Die Friedhofsverwaltung weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hin. Verursacherinnen und Verursacher werden für alle von ihnen schuldhaft verursachten Brandschäden uneingeschränkt haftbar gemacht. Dies gilt für Schäden an den Grabanlagen ebenso wie für die Zerstörung von historischem Baubestand oder Grünflächen.
Neben der Brandgefahr führt das Abbrennen von Kerzen immer wieder zu unschönen Schäden durch herabgelaufenes Wachs. Auch für diese hartnäckigen Verunreinigungen und die daraus resultierenden Reinigungskosten haften die Verantwortlichen in vollem Umfang.
Gemeinsam unsere Friedhöfe schützen
Die Würde des Ortes und die Sicherheit aller Besucher stehen für die Friedhofsverwaltung an oberster Stelle. Ein Brand würde nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch Orte der Trauer und des Gedenkens unwiederbringlich zerstören. Das Gedenken an die Verstorbenen sollte in den Sommermonaten daher ohne offenes Licht oder Batterien stattfinden.
Das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe dankt allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für ihr Verständnis und ihre aktive Mithilfe beim Schutz unserer Friedhöfe. Mit Ihrem verantwortungsvollen Handeln tragen Sie maßgeblich dazu bei, diese wichtigen Orte der Ruhe sicher durch den Sommer zu bringen.